Liebe Patientinnen und Patienten,

das elektronische „eRezept“ ist nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums ab 1. Januar 2024 für Vertragsärzte verpflichtend.

Daher an dieser Stelle die wichtigsten Informationen hierzu:

Die eRezept-Einführung startet zunächst mit der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV.

In diesen Fällen sind zunächst keine eRezepte zulässig:
– Betäubungsmittel-Rezepte
– Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel
und Teststreifen)
– Verordnung von Hilfsmitteln sowie Verordnungen zu Lasten von sonstigen Kostenträgern
– Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen
– Verordnung von enteraler Ernährung
– Verordnungen für im Ausland Versicherte

Das bedeutet für Sie als Patient der gesetzlichen Krankenkassen ab jetzt:

Wenn Sie ein Arzneimittel verordnet bekommen, werden Sie ab 01. Januar 2024 kein „rosa“ Papierrezept mehr erhalten.
Der Grund ist, dass wir apothekenpflichtige Arzneimittel nun digital verordnen müssen, als elektronisches Rezept (eRezept).

(Zunächst steht das eRezept allerdings nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.)

Wie geht das Ganze ab jetzt also vor sich?

1) Ich verordne Ihnen ein Medikament (oder mehrere) in der Praxis – als sogenanntes eRezept.

2) Dieses eRezept wird dann gezwungenermaßen von meiner Praxissoftware automatisch auf
einem entfernten Server unter Ihrem Namen/Ihrer Versicherungsnummer gespeichert.

3) Von diesem Server kann es dann von der Apotheke abgerufen werden.



Dieses eRezept kann nun von Ihnen, liebe Patientinnen und Patienten, über verschiedene Wege genutzt werden!

Sie selbst entscheiden, wie:

– GANZ EINFACH MIT EINEM AUSDRUCK DES REZEPTES:

Sie können sich Ihr eRezept in unserer Praxis ausdrucken lassen und damit in die Apotheke gehen.
Die Apotheke liest den Code auf dem eRezept ein und kann so auf den Server und das Rezept zugreifen.

– GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE:

Sie können Ihr eRezept (ohne Ausdruck) einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen
Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich.
Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem Server.
Die Apotheke liest die Karte ein, verbindet sich mit dem Server und kann so auf das Rezept zugreifen.
Beachten Sie, dass Sie bei JEDER eRezept-Abholung in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte dabei haben müssen!!!

– GANZ EINFACH ALTERNATIV MIT DER „eRezept“-APP

Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlösen.
Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt von dem Server auf Ihr Smartphone.
Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab.
Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen.
Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen.
Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-Funktion
sowie eine dazugehörige PIN.
Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Weitere Informationen zur App erhalten Sie auf
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.

Das eRezept können Sie nun in Ihrer Haus-Apotheke vor Ort oder jeder anderen Apotheke Ihrer Wahl einlösen.



(Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Sie die weiteren, „offiziellen“ Informationen.)

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an!